Informationen für das Auslandssemester
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vor der Abreise
1. Nominierung und Bewerbung an der Partnerhochschule
Schritt 1: Nominierung
Sobald Sie nach den Auswahlgesprächen am Ende des Bewerbungsverfahrens einen Platz angeboten bekommen, muss die Annahme per Mail bestätigt werden.
Im nächsten Schritt müssen Sie die Online-Bewerbung des Hochschulbüros für Internationales (H.I.) online ausfüllen und vom Austauschkoordinator unterschrieben an das H.I. senden. Erst dann nominiert das Hochschulbüro für Internationales Sie an der Partnerhochschule. Die Nominierung ist dabei die reine Mitteilung ihrer Kandidatur und ersetzt nicht die Bewerbung an der Gasthochschule.
Schritt 2: Bewerbung
Nach der Nominierung erhalten Sie in der Regel von der Gasthochschule die Informationen zu Bewerbungsverfahren und –fristen sowie Vorlesungsangeboten, Sprachkursen oder Unterkunft. Falls Sie auch nach einigen Wochen diese Informationen nicht erhalten, sollten Sie auf der Internetseite für Austauschstudierende der Gasthochschule nach Bewerbungsinformationen suchen und sich mit dem Hochschulbüro für Internationales in Verbindung setzen.
Für die Bewerbung benötigen Sie in der Regel eine student application form und ein Learning Agreement. Einige Partnerhochschulen verlangen u.a. auch ein Transcript of Records (Notenspiegel aller bis dahin erfolgreichen absolvierten Lehrveranstaltungen an der Leibniz Universität Hannover), ein Motivationsschreiben und gegebenenfalls einen Nachweis über die Kenntnisse der Lehrsprache. Weitere notwendige Formulare finden Sie auf den Seiten der Partnerhochschulen bzw. in der Mail von Ihrer Gasthochschule.
Im Learning Agreement werden Ihre geplanten Kurse und Vorlesungen und/oder ihr Forschungsprojekt vertraglich festgehalten. Dieses wird von beiden Seiten unterschrieben und sichert Ihnen die weitgehende Anerkennung Ihrer erbrachten Leistungen. Informationen zur Anrechnung finden Sie in der Prüfungsordnung.
2. Antrag des Mobilitätszuschusses
Ende Mai/Anfang Juni (für das Wintersemester) und Ende September/Anfang Oktober (für das Sommersemester) wird das Hochschulbüro für Internationales (H.I.) eine verpflichtende Infoveranstaltung zum Antrag auf Mobilitätszuschuss durchführen, zu der Sie rechtzeitig per Email eingeladen werden. Die Veranstaltung informiert Sie auch über den weiteren Verlauf und einzuhaltende Fristen.
Sollten alle einzureichende Dokumente für den Mobilitätszuschuss nicht rechtzeitig eingereicht werden, verfällt der Anspruch auf den Austauschplatz.
3. Eigenständige Vorbereitung
Weiterhin sollten Sie sich eigenständig auf Ihren Auslandsaufenthalt vorbereiten. Dazu gehört:
- Überlegen, ob eine Beurlaubung in Frage kommt (u.a. Hinweis zur Anerkennung beachten!)
- Evtl. Auslands-BAföG beantragen
- Sprachkurse am LLC belegen (eine bevorzugte Kursteilnahme ist möglich)
- Eine Unterkunft suchen
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während des Aufenthaltes
Ankunft
Sobald Sie an der Partnerhochschule angekommen sind, melden Sie sich bitte beim International Office Ihrer Gasthochschule. Dort wird Ihre Ankunft auf dem Arrival Sheet bestätigt und Sie erhalten weitere wichtige Informationen für Ihren Auslandsaufenthalt.
Änderungen der Kursauswahl
Sollte sich an der Auswahl Ihrer Kurse etwas ändern, aktualisieren Sie bitte umgehend Ihr Learning Agreement und informieren Sie Ihren Auslandskoordinator. Beachten Sie dabei, dass eine Änderung bis zu einer von der Gastuniversität festgelegten Frist möglich ist. Diese finden Sie auf der Website der Partneruniversität oder erkundigen Sie sich beim International Office Ihrer Gasthochschule.
Vor der Abreise
Höchstens zwei Tage vor der Abreise lassen Sie sich bitte von Ihrer Gasthochschule ihre Rückreise auf dem Departure Sheet bestätigen.
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nach der Rückkehr
Sobald Sie wieder in Deutschland sind, reichen Sie bitte beim Hochschulbüro für Internationales unaufgefordert folgende Unterlagen ein:
- eine Kopie des Transcripts of Records (dies wird Ihnen von der Gasthochschule in der Regel nach Ihrer Rückkehr ausgestellt)
- eine Kopie des Learning Agreements
- die unterschriebene Confirmation of Stay (bestehend aus Arrival Sheet und Departure Sheet)
- ein persönlicher Erasmus-Erfahrungsbericht in Fließtextform von 3 Seiten.
bitte senden Sie die entsprechende Mail auch an die Auslandskoordination (in "cc"). Sind alle Unterlagen eingegangen, wird die noch ausstehende Monatsrate des Erasmus-Stipendiums überwiesen. Die Abgabe-Fristen werden vom Hochschulbüro für Internationales bekannt gegeben.
Wenden Sie sich für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen bitte an den Anerkennungsbeauftragten Ihres Studiengangs. Benötigt werden:
- Transcript of Records
- Learning Agreement
- ein ausgefüllter (!) Antrag zur Anerkennung von Studien- & Prüfungsleistungen (Links: PoWi / SoWi, andernfalls auf der "Formulare"-Webseite Ihres Studiengangs)
- ggf. (bei unübersichtlichem LA) eine kurze tabellarische Übersicht über im Ausland studierte Kurse und Module, in denen die Anerkennung erfolgen soll
Beachten Sie bitte: Sofern während des Auslandsaufenthalts eine Beurlaubung an der LUH vorliegt, kann der Antrag auf Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen erst erfolgen, wenn Sie wieder ordnungsgemäß immatrikuliert sind. Beispiel: Sie sind für ein Wintersemester an der LUH beurlaubt und absolvieren in dieser Zeit das Auslandssemester. Ihren Antrag auf Anrechnung können Sie dann frühestens ab 01.04. stellen (Beginn des Sommersemesters).
Kontakt
30167 Hannover