Die Folgen von COVID-19 für die Organisation der US-Präsidentschaftswahl
Regierungen in aller Welt haben auf das Coronavirus mit drastischen Maßnahmen reagiert. Wie in den meisten Ländern ist das öffentliche Leben in den USA fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Auf die mittlerweile in allen US-Bundestaaten verhängten Schließungen der Bildungseinrichtungen folgten vielerorts Ausgangsbeschränkungen und Unternehmensschließungen. Die Welt befindet sich in einer dramatischen Ausnahmesituation mit weitreichenden und bisher kaum absehbaren Folgen. Auch die US-Präsidentschaftswahl wird durch die Pandemie vor enorme Herausforderungen gestellt, die wir in diesem Beitrag beleuchten wollen.
Bei der Diskussion um die Durchführung der Präsidentschaftswahl und der zeitgleich stattfindenen Wahlen zum Abgeordentenhaus, einem Drittel des Senats und zahlreichen lokalen Ämtern während einer globalen Pandemie können wir zwischen zwei Bedenken unterscheiden. Die erste und vorherrschende Sorge ist zweifellos das gesundheitliche Risiko des Wahlaktes. In Zeiten eines hoch ansteckenden Virus setzen sich die Wähler und insbesondere die zahlreichen Wahlhelfer einem vermeidbaren Risiko aus, das die bisherigen Erfolge bei der Bekämpfung des Virus schnell zunichte machen kann. Neben den möglichen Folgen für die Gesundheit treibt viele Beobachter jedoch noch eine weitere Sorge um. Lassen sich bestimmte Wählerschichten eher durch das Virus von der Wahl abhalten und kann sich die Summe dieser persönlichen Entscheidungen auf den Wahlausgang auswirken? So lautet eine naheliegende Vermutung, dass politisch weniger interessierte Bürger ohnehin nur eine geringe Motivation zur Wahlteilnahme haben und dass die gesundheitlichen Bedenken den Wert der Wahlbeteiligung bei diesen Wählern besonders häufig übertrumpfen. Falls die potentiellen Wahlentscheidungen dieser Wähler sich systematisch von den Wahlentscheidungen der politisch stärker involvierten Bürger unterscheiden, dann könnte das Virus das Wahlergebnis beeinflussen.
Solche Bedenken müssen vor dem Hintergrund von Debatten gesehen werden, die in den vergangenen Jahren sowohl in Deutschland als auch in den USA intensiv geführt wurden. Hier wie dort wurden die sinkenden (Deutschland) oder grundsätzlich niedrigen (USA) Wahlbeteiligungsquoten und ein zunehmendes politisches Desinteresse problematisiert. Es wurde argumentiert, dass die geringe Beteiligung die soziale Spaltung der Wahlteilnahme weiter verstärkt, indem besonders ärmere und weniger gebildete Wähler immer seltener von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Denkbare Folgen einer sozialen Schichtung der Wahlbeteiligung sind Ungleichgewichte in der politischen Repräsentation, wenn Politik vor allem auf die wählende Mittel- und Oberschicht reagiert. In diesem Sinne kann das Virus einen ohnehin bestehenden Trend noch verschärfen.
Speziell in den USA verbindet sich diese Debatte zudem mit einer Diskussion über den Versuch, bestimmte Wählerschichten gezielt von der Wahl abzuhalten, die sogenannte „vote suppression“. Stärker als in Deutschland wird die strategische Beeinflussung der Wahlbeteiligung von politischen Akteuren als machtpolitisches Instrument eingesetzt. Dabei stehen den Parteien eine Vielzahl von Stellschrauben zur Verfügung, um die Wahlteilnahme zu erschweren. Allgemein können politisch desinteressierte Wähler durch die Errichtung von Hürden von der Wahlteilnahme abgehalten werden, da solche Wähler nur wenig bereit sind, sich um die eigene Stimmabgabe zu bemühen. Über solche allgemeinen Effekte hinaus werden aber auch Hürden errichtet, die bestimmte Wählerschichten stärker treffen als andere. Ein klassisches Beispiel ist die in den USA viel diskutierte Frage, ob Wähler sich im Wahllokal ausweisen müssen. Anders als in Deutschland besitzen nicht alle Bürger der USA einen Personalausweis und der Anteil ohne Personalausweis ist unter Angehörigen der ethnischen Minderheiten deutlich höher als bei der weißen Bevölkerungsmehrheit. Während Befürworter der Ausweispflicht regelmäßig auf vermeintlich großflächigen Wahlbetrug verweisen, der durch das Ausweisen verhindert werden könne, sind Gegner der Meinung, dass diese Regel vor allem dazu dienen soll, bestimmte Wähler von der Wahlteilnahme abzuhalten.
Inwiefern steht diese Diskussion nun in Zusammenhang mit den Effekten von COVID-19 auf die Organisation der Präsidentschaftswahl? Zunächst macht diese Debatte deutlich, dass die politischen Parteien die möglichen Änderungen bei der Wahldurchführung ohne Zweifel darauf abklopfen werden, welche denkbaren Effekte sie auf den Wahlausgang haben. Zugespitzter formuliert haben nicht alle Akteure ein Interesse daran, die Teilnahme möglichst vieler Wähler sicherzustellen. Dass es sich hierbei nicht nur um theoretische Überlegungen handelt, lässt sich an der teils hitzigen Debatte über die konkreten Maßnahmen zum Umgang mit der Corona-Krise ablesen. Tatsächlich stehen bisweilen Maßnahmen zur Diskussion, die auch in der Debatte um die „vote suppression“ eine wichtige Rolle spielen.
Zwei Punkte seien konkret herausgegriffen. Eine häufig diskutierte Möglichkeit zur Beeinflussung der Wahlbeteiligung ist die Verringerung der Zahl der Wahllokale in bestimmten Gebieten. Einerseits nimmt die Wahrscheinlichkeit ab, dass Wähler sich die Mühe der Stimmabgabe machen, je weiter der Weg zum Wahllokal ist. Andererseits könnten Wähler sich gegen die Wahlteilnahme entscheiden, wenn sie lange Schlangen vor dem Wahllokal erwarten oder faktisch vorfinden – eine natürliche Konsequenz der Zusammenlegung von Wahllokalen. Ein besonders eklatantes Beispiel für eine unzureichende Zahl von Wahllokalen sind die diesjährigen Vorwahlen im Bundesstaat Wisconsin. Aufgrund der Corona-Krise hatten in der Stadt Milwaukee lediglich 5 von 180 Wahllokalen geöffnet – bei knapp 300.000 registrierten Wählern. Selbst wenn wir bei der Umsetzung dieser Maßnahme keinen bösen Willen unterstellen, so sind mögliche Effekte auf das Wahlergebnis doch ohne Weiteres denkbar. Während Donald Trump die Kandidatur in der republikanischen Partei ohnehin sicher war, gab es in der demokratischen Partei bei der Vorwahl in Wisconsin noch zwei Bewerber, den Parteilinken Bernie Sanders und den moderaten Kandidaten Joe Biden. Unter der plausiblen Annahme, dass die Parteilinke eher von Wählerstimmen in städtischen Bezirken profitiert, während Bewerber des politischen Zentrums eher Stimmen im ländlichen Raum gewinnen, dann mag die Schließung von Wahllokalen das Wahlergebnis von Biden systematisch gestärkt haben.
Eine zweite, hoch umstrittene Maßnahme ist die Ausweitung der Briefwahl, die ebenfalls im Zentrum der Debatte über die Vorwahl in Wisconsin stand. Die Ausweitung der Briefwahl ist in gewisser Weise das natürliche Gegenstück zur Schließung von Wahllokalen. Insofern wird uns die Diskussion um die Briefwahl voraussichtlich noch bis zur Präsidentschaftswahl begleiten, wenn es darum geht, wie eine Wahl in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden kann. Während der Rückzug von Bernie Sanders die Organisationsfrage aktuell weniger dringlich erscheinen lässt, gibt es schon längst Streit um die Frage, wie die Präsidentschaftswahl im Herbst durchgeführt werden kann.
Dabei stellt sich auch hier die Frage, welchen Effekt eine weitgehende Umstellung auf die Briefwahl haben mag. Besonders in der republikanischen Partei besteht die Sorge, dass die Verschickung von Briefwahlunterlagen an alle registrierten Wähler zu einer Verbesserung des demokratischen Ergebnisses führen könnte, indem es die Wahlbeteiligung der traditionell politikfernen Wähler erhöht. Dabei ist die Briefwahl allerdings kein Allheilmittel für die niedrige Wahlbeteiligung, da manche Bundesstaaten auch hier teils hohe Hürden vor der Stimmabgabe errichtet haben. So fordern einige Bundesstaaten, dass dem Stimmzettel eine Kopie des Personalausweises beigelegt ist. Fast schon grotesk ist die Regelung des Bundesstaats Oklahoma, die eine notarielle Beglaubigung des Briefwahlzettels vorschreibt. Einige Wähler sind gar ganz von der Briefwahl ausgeschlossen. So ist die Briefwahl für Erstwähler in einigen Bundesstaaten unzulässig. Diese Regelung ist ausgesprochen unglücklich, da Jungwähler besonders selten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und diese Wähler von möglichst hürdelosen Teilnahmeregeln profitieren könnten. Falls es tatsächlich zu einer weitgehenden Umstellung der Präsidentschaftswahl auf die Briefwahl kommt, dann ist es selbstverständlich denkbar, dass einige dieser Regeln bis zum Herbst gelockert werden – dass jedoch alle Bundesstaaten den Wählern eine leichte Briefwahlteilnahme ermöglichen, das scheint eher unwahrscheinlich.
Viele der Fragen zur Durchführung der Präsidentschaftswahl in Zeiten der Corona-Krise sind noch nicht abschließend geklärt. Zumindest für die Vorwahlen sind bereits verschiedene Entscheidungen getroffen worden, die vor allem die Termine der Wahlgänge betreffen. Um die Entscheidungen einordnen zu können, ist es hilfreich, sich die zeitliche Entwicklung der Krise vor Augen zu führen. Die Tragweite der Krise wurde spätestens im März 2020 deutlich und ab Mitte März wurden in den USA Maßnahmen zur sozialen Distanzierung getroffen. Die Schließung der Bildungseinrichtungen wurde im Durchschnitt am 17. März verhängt, die Isolation im eigenen Haushalt im Durchschnitt am 27. März (https://covid19.healthdata.org/). Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Beitrags haben lediglich zwölf Bundesstaaten keine Ausgangssperre verhängt, wobei es sich hierbei meistenteils um ländliche Bundesstaaten handelt, die mit weniger Fällen des Virus zu kämpfen haben und die keine rasche Ausbreitung wie in den dicht besiedelten Ballungszentren befürchten müssen.
Die letzten regulären Vorwahlen wurden am 17. März in den Bundesstaaten Arizona, Florida und Illinois durchgeführt. Die ebenfalls für diesen Tag angesetzten Vorwahlen im Bundesstaat Ohio wurden bereits verschoben. Bis einschließlich zum 17. März hatten 27 Bundesstaaten ihre Vorwahlen abgehalten. Von den 23 fehlenden Bundesstaaten haben bisher 16 ihre Vorwahlen verschoben. Nur die Bundesstaaten Montana, Nebraska, New Mexico, Oregon, South Dakota, West Virginia und Wisconsin haben eine entsprechende Entscheidung (bisher) nicht getroffen, wobei auch hier gilt, dass es sich bei diesen Bundesstaaten zumeist um eher ländliche Gebiete handelt. Fünf Bundesstaaten haben entschieden, die Wahllokale sogar komplett zu schließen und gänzlich auf die Briefwahl umzustellen (Alaska, Hawaii, Kansas, Ohio und Wyoming). Dass sich somit drei republikanische Gouverneure (Alaska, Ohio und Wyoming) für eine ausschließliche Briefwahl entschieden haben, mag für den weiteren Verlauf der Debatte um die Briefwahl richtungsweisend sein, da besonders aus der republikanischen Partei Widerstand gegen ein solches Vorgehen zu erwarten ist.
Die erste Vorwahl nach Beginn der Distanzierungsmaßnahmen wurde am 7. April in Wisconsin durchgeführt. Eine Anordnung des demokratischen Gouverneurs, Tony Evers, die Vorwahl auf eine Briefwahl umzustellen, wurde durch die Legislative mit republikanischer Mehrheit zurückgewiesen. Hier werden die parteipolitischen Gräben über die Frage der Wahldurchführung also bereits deutlich. Auch der Versuch, den Termin der Vorwahl gerichtlich verschieben zu lassen, war nicht erfolgreich. Eine stattdessen vom Gericht angeordnete Verlängerung der Frist zur Rücksendung der Briefwahlunterlagen wurde vom Supreme Court zurückgenommen. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass das Supreme Court zwar nominell eine unpolitische Institution ist. Seit der Nominierung von zwei der neun obersten Richter durch Präsident Trump haben sich die Entscheidung des Gerichts aber merklich in eine konservative Richtung verschoben. Dass das Gericht in der Praxis keine politisch neutrale Institution ist, lässt sich nicht zuletzt an der Vielzahl an knappen Gerichtsentscheidungen ablesen, die stets dieselben Richter voneinander trennen. So haben auch im vorliegenden Fall die fünf konservativen Richter die vier liberaleren Richter überstimmt.
Eine weitere Folge der Corona-Krise ist schließlich die Verschiebung des demokratischen Parteitags in Milwaukee (Wisconsin) vom 13.-16. Juli auf den 17.-20. August. Der Parteitag der republikanischen Partei in Charlotte (North Carolina) war ohnehin erst für den 24.-27. August angesetzt, sodass es bisher noch keine sichtbaren Anstrengungen gibt, den Parteitag zu verlegen. Allerdings hat der voraussichtliche Kandidat der demokratischen Partei, Joe Biden, bereits die Möglichkeit ins Spiel gebracht, den Parteitag virtuell abzuhalten. Es ist also noch nicht abzusehen, in welchem Format die Parteitage schlussendlich durchgeführt werden. Letztlich sind die Folgen der Corona-Krise für die Durchführung der Präsidentschaftswahl noch nicht vollständig abzusehen und in den kommenden Wochen werden zweifellos weitere richtungsweisende Entscheidungen über die Wahl getroffen, die wir auf diesem Blog erneut aufgreifen werden.
Biographischer Hinweis zum Gastautor:
Dominic Nyhuis ist DAAD Visiting Assistant Professor am Department of Political Science und am Center for European Studies an der University of North Carolina at Chapel Hill. Zuvor war er Akademischer Rat am Institut für Politikwissenschaft an der Leibniz Universität Hannover. In seiner Forschung beschäftigt er sich aus vergleichender Perspektive mit Parteien, Parlamenten und der subnationalen Politik. In seinem jüngsten DFG-geförderten Forschungsprojekt „Repräsentation und Ungleichheit in der kommunalen Politik“ untersucht er die Muster der Politikgestaltung in deutschen Großstädten in Kooperation mit der LMU München. Weitere Informationen zum Projekt bietet https://www.localpolitics.gsi.uni-muenchen.de/index.html.